Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in München, auf der A 8 West, Ri. München, Abschnitt 540, bei km 1.916 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-PoliScan Speed mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 72 km/h, bei erlaubten 60 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 1132 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.10 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV, § 17 OWiG
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach
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