Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 72250, Freudenstadt, Stuttgarter Straße stadtauswärts, Höhe Fußgängerbrücke mit 85 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 135 km/h. Beweismittel: Messung mit LTI20/20 TruSpeed.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.10 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

1600,00 € Bußgeld wurde von Bußgeldstelle Freudenstadt erhoben.

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