Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 11, bei km 20,3, Höhe Brückenbauwerk BW 8 Ü1, in FR Prenzlau um 47 km/h, bei zulässigen 120 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 194 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed, Beweisfoto. Bußgeld: 600,00 €, 3 Monate Fahrverbot.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV, § 25 Abs 2a StVG
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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