Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der L 76, Höhe Kreuzung Diedersdorf, Abs. 0025, zw. km 3,0 und 3,3, in FR Teltow die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Einseitensensor durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 10 km/h bei zulässigen 120 km/h. Mit Messgerät ESO ES3.0 wurden 130 km/h mit Beweisfoto dokumentiert. Bußgeld: 440,00 € erhöht sowie 2 Monate Fahrverbot wegen mehrerer Voreintragungen
Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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