Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Wildeck, auf der BAB 4, in Höhe km 340,430, Kirchheim – Dresden um 55 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeld von 350,00 € erhoben. Festgestellt wurden 135 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und  Foto, 1 Monat Fahrverbot

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

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