Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Norderstedt, auf der Poppenbütteler Str., Höhe Hsnr. 143, FR Norderstedt-Mitte die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 60 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 30 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit Lasergerät und Frontfoto, Bußgeld: 100,00 €, 1 Monat Fahrverbot wegen Voreintragung

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Norderstedt

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