Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Freising, auf der Lankesbergstraße 10, Ri. General-von-Stein-Straße begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 37 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden 67 km/h durch Geschwindigkeitsmessung mit Foto. Fahrverbot : 1 Monat, Bußgeld: 160,00 €

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach

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