Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart, Heilbrenner Straße 267 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 31 km/h bei zulässigen 40 km/h. Durch Messung mit Lasergerät wurden 71 km/h festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart erhob 520,00 € Bußgeld, Vorsatz, Buße verdoppelt.

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