Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften in Stuttgart-Ost, B 14, Schwanenplatztunnel, FR Bad Cannstatt, Spur Mitte um 51 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen . Festgestellt wurden 101 km/h. Beweismittel: Messung mit Traffistar S 330 und Foto.

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart erhob 960,00 € Bußgeld, Vorsatz, Geldbuße verdoppelt

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