Es wurde bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h, mit einem LKW ( zulässige Gesamtmasse über 3,5 t ) der erforderliche Abstand von mehr als 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Teublitz, auf der Bundesautobahn A 93, Ri. Holledau, im Abschnitt 780, bei km 4,670, nicht eingehalten. Geschwindigkeit 86 km/h, Abstand 31 m. Der Abstandsverstoß wurde festgestellt mit Verkehrskontrollsystem VKS 3

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 3, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 15 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV, § 17 OWiG

Bußgeldstelle Straubing erließ Bußgeldbescheid über 80,00 € Bußgeld

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