Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte auf der BAB 72,. in Höhe km 22,75, Leipzig Hof. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 34 km/h, bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung 154 km/h, Bußgeld wegen Voreintragung im FAER angemessen auf 90,00 € erhöht.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Chemnitz
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