Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte auf der BAB 72,. in Höhe km 22,75, Leipzig Hof. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 34 km/h, bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung 154 km/h, Bußgeld wegen Voreintragung im FAER angemessen auf 90,00 € erhöht.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Chemnitz

„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.“