Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Aschheim, auf der A 99, Ri. AD Süd-West (A96), Ab. 440, in Höhe km 1.052, linker Fahrstreifen um 30 km/h, bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330 150 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Zentrale Bußgeldstelle Viechtach erließ Bußgeldbescheid über 80,00 € Bußgeld

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