Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Irschenberg außerhalb geschlossener Ortschaften, auf der BAB 8 Ost, Ri. München, Abschnitt 1040, Höhe km 9,694, mittlere Spur um 31 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330 ergab 111 km/h. Bußgeld: 120,00 €
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach
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