Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte in der Gemarkung Rosengarten, auf der BAB 1, bei km 27.950, Zubringer von A 261. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 23 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Messung mit Einseitensensor mit Foto 103 km/h. Bußgeld: 70,00 €
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Harburg
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