In Hildesheim, auf der Robert-Bosch-Straße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Lasermessgerät Riegl FG 21-P 75 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Bußgeld 160,00 € wegen Voreintragungen erhöht, Vorsatz wurde angenommen.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Hildesheim
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