Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte auf der BAB 9, bei km 38,1, in FR Leipzig. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 56 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES3.0 mit Beweisfoto 136 km/h, Bußgeld: 240,00 €, 2 Punkte
Verstoß gegen: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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