Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 19.10.2015 in Heilbronn, Nürnberger Straße 18, Fahrtrichtung Nürnberg um 21 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät 51 km/h. Beweismittel: Handmessgerät FG21P, Foto, Bußgeld: 120,00€

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.4 BKat, § 17 OWiG

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach

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