Am 24.12.2015 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Sprockhövel, auf der BAB 46, km 115,022, Ak Nord, FR Schwelm um 28 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät: TRAFFISTAR S 330 98 km/h. Erhöhtes Bußgeld wegen Voreintragung 80,00 €

Verletzte Vorschriften:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 Abs. 2a StVG, 11.3.5 BKat, § 4 Abs. 2 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Ennepe-Ruhr-Kreis

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