Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. Wattenheim, auf der BAB 6, bei km 592,4, in Höhe AS Wattenheim, FR Manheim die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Messgerät Vitronic Trailer durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 32 km/h bei zulässigen 60 km/h. Es wurden 92 km/h dokumentiert. Bußgeld 150,00 €, erhöht wegen Voreintragung
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)
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