Am 1.09.2015 wurde bei einer Geschwindigkeit von 145 km/h der erforderliche Abstand von 55,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Seebach, auf der A 3 , Ri. Passau, Abschnitt 1280, km 5,510 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 16,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt. Bußgeld: 160,00 €, 1 Monat Fahrverbot
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 , § 25 StVG, 12.6.1 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach
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