Der erforderliche Abstand wurde in Berg, auf der A 3, Süden, Passau, Ab. 840, bei km 2,650 nicht eingehalten.Es wurde bei einer Geschwindigkeit von 116 km/h statt des erforderlichen Abstandes von 58,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug ein Abstand von 19,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt. Beweismittel: Video, Foto, Bußgeld: 150,00 €
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.2 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach
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