Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bielefeld, auf der BAB 2, bei km 329,415, mittlere Spur, FR Hannover begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 29 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Sensormessung 129 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Bielefeld

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