Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften auf der Bundesautobahn A 99, Ri. AD Süd-West ( A 96), im Abschnitt 240, bei km 2.894, Ri Lindau um 21 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 101 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330 , Beweisfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat, §17 OWiG
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach
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