Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. Wörth, auf der BAB 65, bei km 159,018, FR Karlsruhe mit 31 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 111 km/h. Beweismittel: ES3.0, Foto, 1 Monat Fahrverbot, Bußgeld: 120,00 € erhöht wegen Voreintragung.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat

Bußgeldbescheid wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

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