Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, auf der BAB 1, km 148, vor Tunnel Moorfleet, i. R. Norden die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 33 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 113 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Freie und Hansestadt Hamburg

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