Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gottmadingen, auf der BAB 81, bei km 731,270, Singen – Schaffhausen die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 32 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Messung mit Lasergerät und Foto ergab 92 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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