Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wichelnförth, auf der B 4, Abschnitt 440, Station 1804, FR Uelzen begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 31 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät Traffiphot stat. Geschw. 101 km/h. Bußgeld: 120,00 €.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Gifhorn

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