Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Neuhaus am Inn, auf der A 3, Ri. Frankfurt, Abschnitt 1440, bei km 2,750 begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 86 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed 166 km/h, Bußgeld 1200,00 Vorsatz wurde unterstellt.
Verstoß gegen: § 17 OWiG, § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.10 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach
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