Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 2, bei km 158,587, Fahrtrichtung Berlin um 47 km/h, bei zulässigen 120 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 167 km/h. Beweismittel: stat. Überwachungsanlage TraffiStar S 330, Tatfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Helmstedt
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