Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Idstein, auf der A 3, bei km 128,035, Richtung Frankfurt ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 150 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 30 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto. Bußgeld von 140,00 € wegen Voreintragungen erhöht

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bußgeldbescheid wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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