Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte auf der BAB 3, bei km 45,550, Gem. Neustadt/Wied, in FR Frankfurt/Main. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 36 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung 136 km/h, Bußgeld: 150,00 €, erhöht und Fahrverbot wegen Voreintragung.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

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