Der erforderliche Abstand wurde in Brunnthal, Lkr. München, A 8, München-Salzburg, AB 1000, ST 1,766, Ri. Salzburg nicht eingehalten. Es wurde bei einer Geschwindigkeit von 144 km/h statt des erforderlichen Abstandes von 72,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug ein Abstand von 21,20 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Videoabstandsmessung festgestellt. 1 Monat Fahrverbot

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Viechtach

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