In Schweinfurt, auf der Hauptbahnhofstraße, Ri. Bergl wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 35 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed mit Foto ergab 85 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Bußgeld: 320,00 €, erhöht wegen Voreintragung.
Verletzte Vorschriften: § 17 OWiG, § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach
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