Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Bremen, B 75, Höhe km 40,2, Richtung stadteinwärts wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 81 km/h, zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 11 km/h. Beweismittel: Messung mit Traffiphot S  und Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.2 BKat

Schreiben wurde von Bußgeldstelle Bremen übersandt.

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