Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Flur Elterlein, auf der S 258, Zwönitzer Straße, Kreuzungsbereich, stationär, FR Scheibenberg um 22 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 92 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 350, Bild

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Erzgebirgskreis

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