Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der L 808, bei km 5,534, in Wagerland, OT Wichtens mit 21 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 81 km/h. Beweismittel: Einseitensensor ES3.0, Foto. Die angemessene Erhöhung der Geldbuße erfolgte wegen Voreintragungen im Fahreignungsregister.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bußgeldbescheid wurde von Bußgeldstelle Landkreis Friesland erlassen.
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