Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Irschenberg, BAB 8 Ost, Ri. München, Abschnitt 1040, Höhe km 9.694, linke Spur um 43 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 1143 km/h. Beweismittel:
Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330, Foto, Bußgeld: 160,00 €
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach
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