In Garching bei München, auf der Bundesautobahn A 9, Richtung München, Abschnitt 1120, bei km 1,474 wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 22 km/h überschritten. Gemessen wurden 122 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – Multanova 6FABFB WVZ
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat, § 25 StVG, § 4 Abs. 2 BKatV, § 17 OWiG
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach
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