Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in München, AD Süd-West (A96) im Abschnitt 240, bei km 2,894, Ri. Lindau die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330 durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 39 km/h bei zulässigen 80 km/h. Dokumentiert wurden 119 km/h mit Foto, Bußgeld: 240,00 € erhöht , 1 Monat Fahrverbot wegen Voreintragung
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 2 BKatV, § 17 OWiG
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach
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