Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Garching bei München, auf der A 9, Richtung München, im Abschnitt 1120, bei km 1,474 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Multanova 6FAFB WVZ durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 26 km/h bei zulässigen 100 km/h. 126 km/h wurden mit Beweisfoto dokumentiert. Bußgeld: 80,00 €
Verletzte Vorschriften: § 25 StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat, § 4 Abs. 2 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach
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