Der Abstandsverstoß erfolgte in Pegnitz, auf der Bundesautobahn A 9, Richtung München, im Abschnitt 440, bei km 2,740. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 154 km/h der erforderliche Abstand von 77,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 30,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit Verkehrskontrollsystem VKS3, Bußgeld: 230,00 €, erhöht, wegen Voreintragungen

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat, § 17 OWiG

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach

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