Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften in der Gem. Schwelm, A 1, FR Köln, km 362.100 um 12 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde 150,00 € Bußgeld erhoben. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed.

Verstoß gegen: § 25 Abs 2a StVG,§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.5 BKat, § 4 Abs. 2 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Ennepe-Ruhr-Kreis

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