Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 111, in Höhe km 0,65, in FR Hamburg um 23 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurden 70,00 € Bußgeld erhoben. Festgestellt wurden 123 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit Messgerät PoliScan Speed, Beweisfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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