Mit 29 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf der BAB 3, bei km 48,050, Gem. Neustadt/Wied, in FR Köln außerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Radarmessung mit Foto ergab 129 km/h. Bußgeld: 80,00 €, 1 Monat Fahrverbot wegen Voreintragung

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 5Kat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

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