Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde um 25 km/h, in Allersberg, auf der St 2402, im Abschnitt 100, Bereich km 2,1 Ri. Allersberg bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 mit Bild ergab 125 km/h. Bußgeld: 70,00 €

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach

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