Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bielefeld, BAB A 2, bei km 329,415, mittlere Spur, FR Hannover begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 29 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Festgestellt wurden mit Sensormessung 129 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.5  BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bielefeld erhob 150,00 € Bußgeld

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