Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bremen, AB Zubringer, Arsten, km 2,74, FR stadteinwärts die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage TraffiStar S330 mit Frontfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 17 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 97 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bremen erhob 60,00 € Bußgeld

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