Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Gersthofen, A 8 West, Ri. München, Abschnitt 320, km 1,350, Ri. München wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 144 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1 und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
100,00 € Bußgeld wurden von Zentraler Bußgeldstelle Viechtach erhoben.
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