Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hostenbach, A 620, i.H. Stat. 2,6, Rtg. Saarlouis mit 13 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 63 km/h. Beweismittel: Lasermessverfahren mit Poliscan FM1.

Verstoß gegen: § 25 Abs 2a StVG,§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland erhob 320,00 € Bußgeld.

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